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   LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21   

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https://dejure.org/2021,75734
LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21 (https://dejure.org/2021,75734)
LG Aachen, Entscheidung vom 12.11.2021 - 52 Ks 11/21 (https://dejure.org/2021,75734)
LG Aachen, Entscheidung vom 12. November 2021 - 52 Ks 11/21 (https://dejure.org/2021,75734)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Eine Vorverlagerung der Arglosigkeit auf den Zeitpunkt des freiwillig zugelassenen Fesselns oder des Umlegen des Bandes kann nicht erfolgen, da dies allenfalls dann möglich wäre, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bereits den Tötungsvorsatz gefasst und sich insoweit durch List die Freiwilligkeit der Fesselung und des Umlegens des Bandes erschlichen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.1984 - 3 StR 199/84).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Zwar ist die ausreichende Wahrscheinlichkeit regelmäßig gegeben, wenn die Hangtätereigenschaft festgestellt ist, zwingend ist dies nicht (BGH, NJW 2005, 3155 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteile vom 01. März 2018, Az. 4 StR 158/17 und 4 StR 399/17, jeweils zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Die seitens des Bundesgerichtshofs für die Fälle des Heimtückemordes entwickelten Grundsätze, wonach bei dem Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände die Anwendung des § 49 Abs. 1 StGB eröffnet ist (BGH, Beschl. v. 19.05.1981, GSSt 1/81 = BGHSt 30, 105-122) finden vorliegend keine Anwendung.
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Es kann offen bleiben, ob die Rechtsfolgenlösung auch außerhalb der Fälle des Heimtückemordes jedenfalls in außerordentlichen Grenzfällen ausnahmsweise Anwendung finden kann, wenn schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteil v. 21.02.2018 - 5 StR 267/17).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteile vom 01. März 2018, Az. 4 StR 158/17 und 4 StR 399/17, jeweils zitiert nach juris m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    In Fällen des Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs kann die lebenslange Freiheitsstrafe grundsätzlich nicht wegen außergewöhnlicher Umstände - im Sinne der vorgenannten Grundsätze des Bundesgerichtshofs zum Heimtückemord - durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 StGB ersetzt werden, dem verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwischen Schuld und Strafe wird bereits durch die restriktive Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs ausreichend begegnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.10.2008 - 2 BvR 578/07).
  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Die Gefährlichkeit der Tathandlung ist allerdings nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz, weswegen auch äußerst gefährliche Tathandlungen nicht stets und gleichsam automatisch den Schluss auf das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes begründen (BGH, Urt. v. 16.5. 2013, Az. 3 StR 45/13 = NStZ-RR 2013, 242 ff.).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Einer Kumulation von lebenslanger Freiheitsstrafe und Maßregel nach § 66a Abs. 2 StGB stehen - auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere - Rechtsgründe nicht entgegen (BGH, NStZ 2019, 266 ff.).
  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus LG Aachen, 12.11.2021 - 52 Ks 11/21
    Da die erfolgreiche Erprobung in Lockerungen aber besondere Bedeutung für die Prognosebasis im Rahmen der Entscheidung über die bedingte Entlassung besitzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96, NJW 1998, 1133, 1134) werden die Vollzugsanstalten mit zunehmender Strafdauer und Näherrücken der sich anschließenden Entscheidung über die Frage der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung auch bei begrenzter Lockerungseignung die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen zu prüfen haben (vgl. bzgl. angeordneter Sicherungsverwahrung: OLG Hamm StV 2015, 573).
  • BGH, 23.01.2014 - 2 StR 637/13

    Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 10.05.2001 - 4 StR 52/01

    Mord; Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes (Anlaß der sexuellen Erregung)

  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 28/14

    Gewährung von Vollzugslockerungen bei Anschlusssicherungsverwahrten

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